Schnabelwalstrandung in Spanien in Verbindung mit militärischen Manövern?

Gestrandeter SchnabelwalEnde Januar 2006 strandeten mehrere Cuvier-Schnabelwale an der südspanischen Küste. Alle Meeressäuger starben innerhalb weniger Stunden. Strandungen lebender Schnabelwale sind sehr selten.

Massenstrandungen, vor allem von Schnabelwalen, standen bislang mehrfach in direktem Zusammenhang mit der Durchführung militärischer Manöver, und dem Einsatzes aktiver Sonarsysteme. Es könnte auch diesmal durchaus der Fall sein, dass die Strandung mit militärischen Manövern, die zeitgleich im Mittelmeer abgehalten wurden, in Zusammenhang stehen.

Die WDCS und OceanCare fordern die spanische Regierung und die europäischen Militärs auf, für eine lückenlose Aufklärung der Ursache für die Strandungen zu sorgen.

Was war geschehen?

Gestrandeter SchnabelwalAm Abend des 26. Januars 2006 strandeten zwei lebende Schnabelwale in der Nähe von Mojacar, an der spanischen Südostküste. Die Tiere verendeten kurze Zeit später. Ein dritter Schnabelwal wurde am folgenden Tag tot etwa 5 Kilometer entfernt aufgefunden. Ein vierter Schnabelwal wurde nur wenig später entdeckt. Eines der Weibchen hatte Milch in der Brust, was darauf hindeutet, dass ein Kalb seine Mutter verloren und vermutlich auch wenig Überlebenschancen hat.

Experten, darunter Antonio Fernandez von der Universität Las Palmas auf Gran Canaria, sind vor Ort um die toten Tiere zu untersuchen.

Hintergründe:

Lärm stresst. Das Meer wird immer lauter und der Lärm stammt aus unterschiedlichsten Quellen: Schiffsmotoren, Ölplattformen, seismische Tests, akustische Scheuchvorrichtungen, Freizeitanlagen, Windparks auf offenem Meer und nicht zuletzt vom Militär. Längst ist der Lärm unter Wasser auch in internationalen Foren zum brisanten Thema geworden. Die Mitgliedstaaten von ACCOBAMS, dem Abkommen zum Schutz von Walen und Delfinen im Mittelmeer und Schwarzen Meer, haben bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz 2004 eine Resolution verabschiedet, die die strikte Regelung und Reduzierung des Lärms fordert.
Auch die Vereinten Nationen befassen sich mit der Problematik.

"Da der Unterwasserlärm grenzüberschreitend ist, haben wir von der UNO eine internationale Task Force gefordert, die sich mit diesem Problem befasst und sich einer internationalen Regulierung des Unterwasserlärms annimmt" sagt Sigrid Lüber, Präsidentin von OceanCare und Leiterin der Europäischen Koalition für lärmfreie Ozeane (ECSO) "In den letzten 60 Jahren hat sich der Lärmpegel in den Meeren jedes Jahrzehnt verdoppelt." führt sie aus und fordert eine drastische Einschränkung des Unterwasserlärms. "Wale und Delfine können ihre empfindlichen Hörorgane nicht schützen, so wie wir Menschen uns die Ohren zuhalten können. Sie sind den Lärmangriffen in allen Weltmeeren hilflos ausgeliefert." gibt sie anschaulich zu bedenken.

Auch Deutschland setzt auf seinen Schiffen Sonaranlagen ein, die Walen und Delfinen gefährlich werden können. Auf Grundlage des kürzlich in Kraft getretenen Umweltinformationsgesetzes (UIG) hat die WDCS Anfang Dezember 2005 einen Antrag auf Akteneinsicht beim Verteidigungsministerium gestellt. Dieser Antrag wurde Anfang Januar 2006 abgelehnt. Das Verteidigungsministerium berief sich bei der Begründing auf §8 des UIG und erklärte, die nationale Sicherheit sei gefährdet. Dieser Standpunkt ist grundsätzlich berechtigt, solange das Interesse der Öffentlichkeit an der Bekanntgabe der Informationen nicht überwiegt. "Aber wer sagt, was öffentliches Interesse ist?", sinniert Dr. Karsten Brensing, Experte der WDCS. "Wir sind der Meinung, dass das Europäische Parlament als gewählte Vertretung aller Europäer diese Öffentlichkeit repräsentiert und so haben wir in unserem Schreiben auf eine entsprechende parlamentarische Resolution verwiesen. Darin fordert das EU Parlament die Mitgliedstaaten auf, Daten zu Walstrandungen mit möglicherweise menschlicher Ursache öffentlich zugänglich zu machen, und den Einsatz von Militärsonarsystem zu reduzieren, bis eine schädliche Wirkung auf Wale ausgeschlossen werden kann." führt Brensing aus. "Wale sind nicht Eigentum von Regierungen und die Öffentlichkeit hat sehr wohl ein Recht darauf zu erfahren, in wie weit Aktivitäten der Bundeswehr die Meeressäuger gefährden. Die Vorfälle in Spanien zeigen, wie wichtig es ist, zu wissen wo und wann Sonargeräte zum Einsatz kommen, denn nur so kann ein Zusammenhang überhaupt erst festgestellt werden." fügt Brensing von der WDCS hinzu.

Bildmaterial bereitgestellt von: Indalo de Oz Naturalist Team; indalodeoz@indalodeoz.com